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Fachgebiete

ARBEITSRECHT

In Deutschland gibt es ca. 29 Millionen Arbeitsverhältnisse (Stand 2004; Statistisches Bundesamt). Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer treten meist im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen auf. Aber auch ohne Vorliegen einer Kündigung kann Beratungs- und Vertretungsbedarf entstehen. Auf Grund der Vielzahl anzuwendender Vorschriften und einer ausgeprägten Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts empfiehlt sich eine Beratung oder Vertretung durch
einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Hinzu kommen die sich ständig ändernden gesetzlichen Vorgaben (z.B. Lockerung des Kündigungsschutzes). Aktualität in den verwendeten Verträgen und ständige Fortbildung der Anwälte gewährleisten rechtssichere Beratung und Betreuung.


Individualarbeitsrecht

  • Arbeitsvertragsgestaltung
  • Klauselprüfung
  • Abmahnung
  • Kündigungen / Kündigungsschutzverfahren
  • Lohn-, Sonder- und Provisionszahlungen
  • Zeugniserteilung und Zeugnisberichtigung
  • Befristete Arbeitsverhältnisse
Kollektives Arbeitsrecht
  • Betriebsverfassungsrechtliche Beratung und Vertretung (BetrVG)
    • Einigungsstellenverfahren
    • Mitbestimmungsrechte / Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht
    • Sozialplan
    • Interessenausgleich
    • gutachterlichte Stellungnahme zu betriebsverfahrensrechtliche Probleme
  • Tarifvertragsrecht
    • insbesondere im Zusammenhang mit der Anwendung von Tarifverträgen auf das Arbeitsverhältnis
Arbeitsförderungsrecht (SGB III)
  • ALG 1 und ALG 2
  • Sperrzeittatbestände
  • Insolvenzausfallgeld
  • Ruhen des Arbeitslosengeldanspruches
  • Ich - AG und Überbrückungsgeld (Existenzgründung)
  • Rückforderung von ALG
  • Mitwirkungspflichten bei der Arbeitsvermittlung
Hier finden Sie aktuelle Mandanteninformationen zum Fachgebiet Arbeitsrecht im PDF-Format, herausgegeben von der Bundesrechtsanwaltskammer: Mandanteninfo Arbeitsrecht.
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