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25.04.2010

Abmahnung durch C-S-R Rechtsanwaltskanzlei

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FACHGEBIET: Urheberrecht
STICHWORT: Abmahnung, Internet, Bittorrent, Medienrecht, illegaler Upload Download

Die Kanzlei C-S-R Rechtsanwaltskanzlei mahnt derzeit Anschlussinhaber ab, die Filme der Firma Purzel Media GmbH aus dem Internet heruntergeladen haben sollen und dabei gleichzeitig über sogenannte Bittorrent-Programme die Dateien auch Dritten gleichzeitig angeboten zu haben.

Behauptet wird immer eine Urheberrechtsverletzung bzw. eine Verletzung des ausschließlichen Nutzungsrechtes des Inhabers, und es wird ein durch Textbausteine aufgefüllter mehrseitiger Schriftsatz versandt, der schlussendlich immer mit der Aufforderung endet, Schadenersatz zu zahlen und die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Ich rate Ihnen dazu, die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft abzugeben oder sich selbständig ohne vorherige anwaltliche Beratung bei der Gegenseite zu melden, ein Schuldanerkenntnis abzugeben oder gar einen Dritten des Downloads zu bezichtigen.

Zudem ist gerade beim Bereitstellen von Erotikfilmen auch der strafrechtliche Aspekt zu beachten: nach § 184 StGB ist die Verbreitung pornographischer Schriften (darunter werden auch Filme gefasst) strafbar und wird von Amts wegen verfolgt.

Sollten Sie detaillierte Antworten benötigen, können Sie mich gerne kontaktieren.

Dierk Meinrenken
Rechtsanwalt



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