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24.06.2010Zunahme von Abmahnungen unter Berufung auf "Bit-Torrent" - Nutzung | RKKM Rechtsanwälte Fachanwälte Steuerberater Berlin Hamburg Dresden Brandenburg
FACHGEBIET: Wettbewerbsrecht STICHWORT: Abmahnung, IP-Adresse, Bit-Torrent, Filesharing
Die Hamburger Kanzlei Rasch (Ra§ch) Rechtsanwälte mahnt unserer Erkenntnis nach derzeit wieder verstärkt für die Universal Music GmbH ab.
Behauptet wird, dass der Anschlussnutzer über das Filesharing-System "BitTorrent" geistiges Eigentum der Universal Music GmbH angeboten habe. Dies sei durch die "Ermittlungsfirma proMedia Gesellschaft zum Schutz geistigen Eigentums mbH" ausführlich dokumentiert und festegstellt worden; man habe die IP-Adresse lokalisieren können.
Festzuhalten ist, dass eine IP-Adresse selbstverständlich keine Aussage dazu machen kann, wer tatsächlich der Handelnde / Störende war. Sie ist lediglich ein Indiz für eine Zuweisung, mehr aber auch nicht.
Im Hinblick auf das Urteil des BGH zu den Kosten von Abmahnungen ist zu empfehlen, sofort bei Erhalt einer Abmahnung einen Rechtsanwalt aufzusuchen um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Keinesfalls sinnvoll ist es, sich selber an den Abmahner zu wenden und deren Ansprüche ungeprüft zu bestätigen. Mit dem Abschluss einer über eine Unterlassungserklärung hinausgehenden Verpflichtungserklärung kann und wird man dann allein aus diesem Dokument in Anspruch genommen - Beweisfragen muss die Universal Music GmbH, respektive die für Sie abmahnenden Anwälte, dann nicht mehr fürchten...
Dierk Meinrenken Rechtsanwalt
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