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06.07.2010

Neues Vergaberecht am 11.06.2010 in Kraft getreten

RKKM Rechtsanwälte Fachanwälte Steuerberater
Berlin Hamburg Dresden Brandenburg

FACHGEBIET: Baurecht
STICHWORT: Vergabeverfahren, Vergabeordnung, Änderung, Schwellenwerte

Am 10.06.2010 wurden die Änderungen der Vergabeverordnung (VgV) und der Sektorenverordnung im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 30, S. 724) veröffentlicht. Damit sind die Änderungen dieser Regelwerke einen Tag später, d. h. am 11.06.2010 in Kraft getreten.

Ab diesem Zeitpunkt sind deshalb nunmehr für neu begonnene Vergabeverfahren mit einem Auftragswert oberhalb der sogenannten EU-Schwellenwerte zwingend die neuen Vergabeordnungen (VOB/A, VOF und VOL/A) in der jeweiligen Fassung 2009 anzuwenden.

Dies war bis zu der Änderung der Vergabeverordnung noch nicht der Fall. Es war vielmehr den einzelnen Bundesländern überlassen, ob sie bei Vergabeverfahren die neuen Vergabeordnungen in der aktuellen Fassung anwenden oder noch nicht. Es hatten bisher noch nicht alle Bundesländer von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Nunmehr gelten die neuen Vergabeordnungen allerdings bundesweit.

Alle nunmehr neu begonnenen Vergabeverfahren unterliegen diesen neuen Regelungen. Maßgeblicher Zeitpunkt hierfür ist nach der Rechtsprechung die Absendung der Veröffentlichung. Dies bedeutet, dass alle Vergabeverfahren, die am 11.06.2010 abgesendet worden sind, den Neuregelungen unterliegen.

Dies ist nur bei Vergabeverfahren anders, bei denen eine elektronische Angebotsabgabe zugelassen ist und die bis zu drei Monate nach Inkrafttreten der Neuregelungen begonnen werden. Diese Verfahren könnten noch nach den alten Vorschriften abgewickelt werden, aber nur dann, wenn der Auftraggeber dies in der Bekanntmachung ausdrücklich festlegt.


Thorsten Krull
Rechtsanwalt


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