Rechtsanwälte Fachanwälte Steuerberater - RKKM - Berlin Prenzlauer Berg und Dresden - Berlin Prenzlauer Berg
Fachgebiete

BAURECHT

Ein Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei liegt im privaten und öffentlichen Baurecht.

Privates Bau- und Architektenrecht / Vergaberecht

Wir beraten sowohl private und gewerbliche Auftraggeber als auch Auftragnehmer (General-/Nachunternehmer) bei der Durchführung komplexer Bauvorhaben.

Wir vertreten unsere Mandanten dabei bereits im Vorfeld der Vertragsverhandlungen bei der Auswahl des richtigen Vertragstyps und bei Fragen der Ausschreibung. Wir prüfen und gestalten die Bauwerkverträge (nach BGB und VOB/B), begleiten die Vertragsverhandlungen, zeigen dabei Chancen und Risiken auf und bewerten diese. Zudem beraten wir unsere Mandanten insbesondere projektbegleitend hinsichtlich aller während der Bauausführung auftretenden Fragen wie beispielsweise im Zusammenhang mit Nachträgen, Mängeln, gestörten Bauabläufen, Kündigungen sowie der Sicherung und Durchsetzung von Vergütungs- und Gewährleistungsansprüchen.

Vorrangiges Ziel unserer Beratung im Falle einer streitigen Angelegenheit ist die Vermeidung einer meist langwierigen und kostenintensiven gerichtlichen oder schiedsgerichtlichen Auseinandersetzung. Gerade in der Phase der Vertragsverhandlungen und während der Bauausführung können noch die Voraussetzungen für erfolgreiche und wirtschaftliche Lösungswege geschaffen werden. Selbstverständlich vertreten wir unsere Mandanten auch in allen gerichtlichen Streitigkeiten sowie im Rahmen von Beweissicherungs- und Streitschlichtungsverfahren.

Im Architektenrecht beraten wir unsere Mandanten bei der Gestaltung und Prüfung von Architekten- und Ingenieurverträgen im Bereich des Honorarrechts unter Berücksichtigung der Leistungsphasen der HOAI sowie insbesondere im Rahmen der späteren Geltendmachung der Vergütungsansprüche. Ferner stehen im Blickpunkt der Beratung die Prüfung und Bewertung möglicher - auch gesamtschuldnerischer - Haftungsrisiken, die beispielsweise in der Planungsphase oder im Rahmen der und Bauüberwachung bestehen. Wir betreuen sowohl Einzelfirmen als auch Planungs- und Projektleitungsbüros.

Schließlich beraten wir unsere Mandanten auch bei Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen im Bereich des Vergaberechts. Wir prüfen dabei unter Berücksichtigung der komplexen und vielschichtigen nationalen und europarechtlichen Regelungen (insbesondere der VOB/A, GWB) die Ausschreibung und das Vergabeverfahren sowie die Vergabeentscheidung. Im Falle fehlerhafter Vergabeentscheidungen beraten wir unsere Mandanten bei der Wahl des richtigen Rechtsmittels und vertreten sie in den Nachprüfungsverfahren vor den Vergabestellen bzw. ggf. vor den ordentlichen Gerichten.

Darüber hinaus beraten wir unsere Mandanten auch in allen Fragen des so genannten Bauarbeitsrechts. Hier stehen u. a. Probleme wie Haftungsfragen und Ansprüche nach den Regelungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) und des Schwarzarbeitsgesetzes im Blickpunkt der Beratung.

Unsere Tätigkeits- und Beratungsschwerpunkte im privaten Baurecht im Überblick:
  • Prüfung und Gestaltung von Bau - und Architektenverträgen
  • Bau- und Projektbegleitende Rechtsberatung insbesondere bei der Behandlung von
    • Nachträgen
    • Mängeln
    • Bauablaufstörungen/Behinderungen
    • Abnahmen
    • Vergütungsfragen/Sicherheiten
    • Sicherung und Durchsetzung von Vergütungs- und Gewährleistungsansprüchen
  • Prozessvertretung in Gerichts- , Beweissicherungs-, Streitschlichtungsverfahren
  • Bauarbeitsrecht
  • Architektenrecht
  • Vergaberecht
Öffentliches Baurecht

Bei der Durchführung sowohl einfacher als auch komplexer Bauvorhaben entstehen in aller Regel Berührungspunkte mit bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Fragestellungen (BauGB, landesrechtliche Bauordnungen). Dabei sind beispielsweise die Festsetzungen eines Bebauungsplanes, die Eigenart des Baugebietes und die gesetzlichen Anforderungen des Umweltschutzrechtes und des Denkmalschutzrechtes ebenso zu berücksichtigen wie nachbarrechtliche Vorschriften. Im Zuge der Umsetzung des Bauvorhabens und insbesondere bei der bauordnungsrechtlichen technischen Abnahme werden zudem häufig behördliche Anordnungen und Auflagen erlassen, die nicht selten einen Baustop zur Folge haben.

Wir beraten unsere Mandanten deshalb bereits im Vorfeld eines Bauvorhabens bei allen planungs- und bauordnungsrechtlichen Fragestellungen und prüfen insbesondere umfassend die Genehmigungsfähigkeit des Projekts. Im Falle etwaiger bauordnungsrechtlicher Verfügungen beraten wir unsere Mandanten hinsichtlich der Wahl des Rechtsmittels und über die Möglichkeit, Rechtsschutz im Eilverfahren zu erhalten.

Selbstverständliche vertreten wir unsere Mandanten im Rahmen des Verwaltungsverfahrens zur Durchsetzung der Baugenehmigung oder zur Abwehr bauordnungsrechtlicher Anordnungen gegenüber der Baubehörde, im Widerspruchsverfahren und ggf. auch in einem anschließenden Verfahren vor den Verwaltungsgerichten.

Unsere Tätigkeits- und Beratungsschwerpunkte im öffentlichen Baurecht im Überblick:
  • Prüfung bauplanungs- /bauordnungsrechtlicher Fragen
  • Durchsetzung von Bauvoranfrage /Baugenehmigung
  • Prüfung sonstiger öffentlich-rechtliche Vorgaben wie umweltschutz-, emissionsschutz-, denkmalschutzrechtliche Vorgaben
  • Beratung im Falle bauordnungsrechtlicher Verfügungen
  • Nachbarrecht / Nachbarwiderspruch
  • Eilverfahren / einstweiliger Rechtsschutz
  • Vertretung im Verwaltungsverfahren gegenüber Behörden, im Widerspruchsverfahren und vor den Verwaltungsgerichten
Ihre Ansprechpartner sind Rechtsanwalt Thorsten Krull, Rechtsanwalt Oliver Kispert L.L.M. und Rechtsanwalt Jan Hartmann.

Bitte beachten Sie auch unsere neuen Infodokumente:
Besonderheiten beim Erwerb einer Immobilie
Besonderheiten beim Bau einer Immobilie

© Copyright RKKM