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EINSPRUCHS- UND KLAGEVERFAHREN
Wir führen für Sie alle notwendigen Einspruchsverfahren und vertreten Sie vor Behörden und Gerichten.
Im Einzelnen werden Sie von uns in
- Verfahren vor dem Finanzamt und anderen Behörden
- Verfahren vor dem Finanzgericht
- Verfahren vor dem Bundesfinanzhof
- Verfahren vor den zuständigen Strafgerichten
vertreten.
Insbesondere der sehr sensible Bereich der Steuerstrafverfahren wird sowohl in Berlin als auch in Dresden von Fachanwälten für Steuerrecht und Strafrecht betreut.
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