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FINANZBUCHHALTUNG
- zeitnahe und korrekte (nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmte) Erfassung ihrer Unternehmungserfolge nach vorbereiteten Belegen, Buchungslisten oder Übernahme der bereits gebuchten Daten in das Abrechnungssystem der Steuerabteilung
- Auswertungen je nach Unternehmensform und Bedarf
- Plausibilitätsprüfungen
- Mahnwesen mit der Finanzbuchhaltung
Anlagenbuchhaltung
- aktuelle Erfassung der zum Anlagevermögen gehörenden Vermögensgegenstände/Wirtschaftsgüter in einer Nebenbuchhaltung mit Auslagekartei und monatlich berechneter und gebuchter Abschreibung
- Wahl der optimalen Abschreibungsmethode
- Beratung in Zusammenhang mit geplanten Neuinvestitionen und/oder Ersatzbeschaffungen
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