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GESELLSCHAFTSRECHT
Bereits bei der Gründung eines Unternehmens stellt sich die Frage nach der Wahl der richtigen Rechtsform.
Will der Unternehmer allein tätig werden, so hat er die Möglichkeit, jeweils Einzelunternehmen mit relativ geringen Gründungskosten zu realisieren oder im Rahmen einer so genannten Ein-Mann GmbH oder AG.
Schließen sich mehrere Unternehmer zusammen, so besteht die Wahl zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften. Wichtige Gesichtspunkte sind dabei beispielsweise Haftungsbegrenzungen, Mitspracherechte, steuerliche Folgen sowie Beteiligungsmöglichkeiten für Kapitalgeber.
Die rechtsanwaltliche Beratung soll Ihnen Entscheidungskriterien an die Hand geben, welche Gesellschaftsform für Ihren Gesellschaftszweck am besten geeignet ist.
Wir beraten Sie in der Folge bei der Erstellung Ihres Gesellschaftsvertrages, um sicherzustellen, dass bei der Formulierung der Satzung die Interessen aller Gesellschafter angemessen geschützt werden und dass das Zusammenwirken der verschiedenen Entscheidungsträger der Gesellschaft möglichst reibungslos verläuft.
Auch wenn die Gesellschafter mit dem hehren Ziel starten, dass Unternehmen gemeinsam zum Erfolg zu führen und sich eine langfristige Einnahmequelle zu beschaffen, müssen bereits bei der Gründung der Gesellschaft ausreichende Vorkehrungen für den Konfliktfall getroffen werden. Dabei ist nicht nur denkbar, dass es zum offenen Bruch zwischen den Gesellschaftern aufgrund widerstreitender Interessen kommt, sondern auch, dass ein Gesellschafter seine Anteile aus wirtschaftlichen, Alters- oder sonstigen Gründen übertragen oder veräußern möchte und dann ein entsprechendes Abfindungsguthaben begehrt.
In einem solchen Fall kann die Gesellschaft ohne entsprechende Regelungen sehr schnell an ihre finanziellen Grenzen stoßen. Der Liquiditätsentzug kann bis zur Insolvenz führen.
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