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![]() Fachanwälte für Steuerrecht sind Anwälte, die sich auf diesem Rechtsgebiet besondere praktische und theoretische Kenntnisse erworben haben. Rechtsanwälte werden von der Rechtsanwaltskammer als Fachanwälte für Steuerrecht zugelassen, wenn sie die besonderen theoretischen Kenntnisse (120 Stunden Fachlehrgang und 3 vierstündige Klausuren) und besonderen praktischen Kenntnisse (mindestens dreijährige weisungsfreie Tätigkeit als Rechtsanwalt im Steuerrecht und 50 Fälle, davon mindestens 10 Einspruchsverfahren oder Verfahren vor dem Finanzgerichten) nachgewiesen haben. |