Rechtsanwälte Fachanwälte Steuerberater - RKKM - Berlin Prenzlauer Berg und Dresden - Berlin Prenzlauer Berg
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INSOLVENZRECHT & SANIERUNGSBERATUNG

Im Jahr 2004 waren über 40.000 Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen zu verzeichnen. In Anbetracht der schwierigen wirtschaftlichen Lage in der Bundesrepublik Deutschland ist nicht damit zu rechnen, dass diese Entwicklung in den nächsten Jahren wesentlich rückläufig sein wird.

Dies führt zu einem erheblichen Beratungsbedarf für Unternehmen, die sich mit einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung konfrontiert sehen, für Verbraucher, die ihre Verbindlichkeiten nicht mehr ausgleichen können und auch für Gläubiger.

Regelinsolvenzverfahren

Zur Vermeidung einer wirtschaftlichen und finanziellen Handlungsunfähigkeit Ihres Unternehmens ist es wichtig, mögliche Krisenursachen frühzeitig zu erkennen. Solche Ursachen können vielschichtig sein, von schlechter Zahlungsmoral und ineffektivem Forderungsmanagement über fehlerhafte Projektkalkulationen, ineffiziente Kostenstrukturen bis zu gesellschaftsrechtlichen Problematiken.

Unsere Kanzlei berät Sie bei der betriebswirtschaftlichen Analyse der Krisenursachen, der Erstellung eines Sanierungskonzepts, Verhandlungen zur Schuldenbereinigung, der Erstellung und Verhandlung eines Sozialplanes und Interessenausgleich sowie der steuerlichen und rechtlichen Umgestaltung des Unternehmens.

Manchmal bietet aber auch die Insolvenz Möglichkeiten zur Sanierung des Unternehmens, zum Beispiel durch die Erstellung eines Insolvenzplanes und die Begleitung der Umsetzung im Rahmen des Insolvenzverfahrens.

Bei drohender Insolvenzreife gilt es beispielsweise, die Geschäftsführer einer GmbH vor der persönlichen straf- und zivilrechtlichen Haftung zu bewahren.

Für die Gläubiger betreiben wir eine effektive Forderungssicherung und -durchsetzung. Die Gläubigerrechte werden selbstverständlich auch im Insolvenzverfahren wahrgenommen.

Zur Gewährleistung einer individuellen Betreuung kooperieren wir im Bedarfsfall mit Steuerberatern oder Betriebswirten.

Verbraucherinsolvenz

Über drei Millionen Haushalte in Deutschland sind überschuldet. Um sich nicht ständig Sach- oder Gehaltspfändungen oder der Abgabe eidesstattlicher Versicherungen ausgesetzt zu sehen, eröffnet die Insolvenzordnung seit 1999 dem Schuldner die Möglichkeit des Verbraucherinsolvenzverfahrens.

Im Anschluss an ein außergerichtliches oder gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahrens kann der Schuldner ein Restschuldbefreiungsverfahren durchlaufen, das ihm eine Schuldenbefreiung bereits nach 6 Jahren ermöglicht.

Eine für alle Parteien wesentlich bessere Variante der Schuldenregulierung ist der Abschluss eines Gläubigervergleichs. Gläubiger erhalten zeitnah eine zu vereinbarende Quote, der Schuldner erspart sich die aufwendige Antragstellung für das Verbraucherinsolvenzverfahren, Gerichtkosten für das Verfahren und die Gebühren für den Treuhänder entfallen, es erfolgt eine schneller Löschung aus dem Schuldnerregister oder der Schufa und insbesondere genießt der Schuldner eine wesentlich schnellere Schuldenbefreiung.

Wer einen ernsthaften Vergleich anstrebt und das Verbraucherinsolvenzverfahren vermeiden will, sollte einen erfahrenen Anwalt wählen. Bei einer Überschuldung ist es in den meisten Fällen ungünstig, wenn der Schuldner selbst dem Gläubiger einen Vergleichsvorschlag unterbreitet, insbesondere wenn sich in der Gruppe der Gläubiger auch Banken, das Finanzamt oder Sozialversicherungsträger befinden, weil es dem Schuldner an Erfahrung für Vergleichsabschlüsse mit diesen Institutionen fehlt.

Auch im Falle eines nicht auszuschließenden Scheiterns der Schuldenbereinigungsverhandlungen beraten wir Sie im Rahmen des Insolvenzverfahrens und der sich anschließenden Restschuldbefreiungsperiode.
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