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Fachgebiete

MEDIZINRECHT

Wir beraten und vertreten Sie im gesamten Bereich des Medizinrechts und werden insbesondere auf dem Gebiet des Vertragsarztrechts, des Berufsrechts der Heilberufe, des Heil- und Hilfsmittelrechts, des Arzthaftungsrechts und im Hinblick auf neue Versorgungsformen (z.B. Integrierte Versorgung, hausarztzentrierte Versorgung im Sinne des § 73b SGB V) für Sie tätig.

I. Vertragsarztrecht

Das Recht der ambulant tätigen Leistungserbringer im System der Gesetzlichen Krankenversicherung hat in den letzten Jahren einen erheblichen Wandel erfahren, auf den es ohne Zögern zu reagieren gilt. So hat das Inkrafttreten des Vertragsarzt- Änderungsgesetzes im Jahr 2007 zu einer Flexibilisierung der vertragsärztlichen Versorgung geführt. Die Anstellung von Ärzten in der Praxis wurde erleichtert, die Eröffnung von Zweigpraxen, die Bildung von Teilberufsausübungsgemeinschaften und die Gründung überörtlicher Berufsausübungsgemeinschaften zugelassen. Ärzte können seitdem gleichzeitig in einem Krankenhaus und in einer Arztpraxis beschäftigt sein.

Wir begleiten Sie von der (Erst-) Zulassung bei Ihrer Tätigkeit, vertreten Sie in den Verfahren der Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfungen und verteidigen Sie gegen Vorwurf ärztlicher Pflichtverstöße (Disziplinarverfahren).

Natürlich stehen wir Ihnen auch bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs auf leistungsproportionale Vergütung gegenüber den kassenärztlichen Vereinigungen zur Seite und beraten Sie unter anderem in Fragen des EBM, des HVV, der Ärzte- ZV und des BMV-Ä /EKV-Ä.

Die umstrittene Honorarreform durch die Einführung der Regelleistungsvolumina und die Einführung der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung zum 01.01.2009 stellt die Vertragsärzte zudem vor neue Herausforderungen. Gerne beraten wir Sie bzgl. der Geltendmachung von Praxisbesonderheiten und dem Ausgleich systembedingter überproportionaler Honorarverluste.

II. Arzthaftungsrecht

Das Arzthaftungsrecht ist in den vergangenen Jahren zunehmend in das Blickfeld der Öffentlichkeit gerückt. Nicht zuletzt der sprunghafte Anstieg der Fälle im Arzthaftungsrecht und eine intensivierte Berichterstattung in den Medien über ärztliche Behandlungsfehler sorgen für eine erhöhte Bereitschaft von Patienten, ihre zivilrechtlichen Ansprüche zu verfolgen. Unterlaufen dem Arzt Behandlungsfehler bei der Erbringung der ärztlichen Leistung, sind die behandelnden Ärzte bzw. die Träger der ärztlichen Einrichtungen Schadensersatzansprüchen bzw. Schmerzensgeldansprüchen der Patienten ausgesetzt. Natürlich besteht insofern die Notwendigkeit, Ärzte gegen möglicherweise unberechtigte Patientenansprüche zu verteidigen.

III. Ärztliche Kooperationsformen

Die Beratung und rechtsgeschäftliche Vertretung zu den Fragen ärztlicher Kooperationsmöglichkeiten (überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft, Praxisgemeinschaft, Apparategemeinschaft, MVZ) gehört zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten.

Natürlich begleiten wir Sie im Nachbesetzungsverfahren (Übertragung des Vertragsarztsitzes), bei Praxiskauf und der Praxisabgabe und erstellen für Sie interessengerechte vertragliche Grundlagen. Gerne werden wir bei der Gründung ärztlicher Kooperationen (Jobsharing, Berufsausübungsgemeinschaften, MVZ) gestaltend für Sie tätig.

Ihre Ansprechpartner bei RKKM ist der Rechtsanwalt Tilo Krause.
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