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Fachgebiete

MIETRECHT

Das Referat wird in Berlin geleitet von Rechtsanwalt Tilo Krause, der zugleich Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist.


Mietrecht ist neben dem Arbeitsrecht wohl das Rechtsgebiet des Alltags: Für den Mieter geht es um die Wohnung als seinen Lebensmittelpunkt oder um die Gewerberäume als Ort der Berufsausübung; aus Sicht des Vermieters geht es um sein Eigentum und wie mit ihm umgegangen wird. Da somit sensible Lebensbereiche betroffen sind, sind Konfliktlösungen gefragt. Scheitern Bemühungen um eine einvernehmliche Lösung, ist der Weg zum Gericht zwar nicht die bessere, aber manchmal unvermeidbare Alternative.

Unsere Kanzlei hat sich im Rahmen des Immobilienrechts auch auf die Besonderheiten des Miet- und Mietprozessrechts eingestellt. Die Rechtssprechung der Berufungskammern des Landgerichts und des Kammergerichts Berlin wird verfolgt; unsere Mandanten profitieren von unserer Prognose des Prozessverlaufes. Die Entscheidungen dieser Gerichte und des Bundesgerichtshofes reflektieren wir für unsere Mandanten auch im Rahmen der NEWS:

Hier finden Sie die mietrechtsspezifischen Beiträge aus unserer Entscheidungssammlung.

Sollten Sie Entscheidungen aus dem Wohnungseigentumsrecht suchen, so klicken Sie bitte hier.

Die Probleme sind meist vielschichtig und greifen ineinander:

Wohnungsmietrecht
  • Mietvertragsgestaltung und -prüfung
  • Räumungsverfahren
  • Kündigung von Mietverhältnissen (Fristenprobleme, Gründe)
  • Sicherheitsleistung (Kaution, Bürgschaft, Sparbuch, Aval)
  • Mietminderung bei Sachmängeln
  • Flächendifferenzen
  • Modernisierungs- und Sanierungsverfahren (z.B. Duldungspflichten, Mieterhöhungen)
  • Mieterhöhungsverfahren nach Mietspiegel
  • Schönheitsreparaturen (Starre Fristen, Quotenklauseln etc.)
  • Vertragswidriger Gebrauch
  • Untervermietung
  • Betriebskostenrecht
  • Vollstreckungsrecht mit den Besonderheiten der Berliner Rechtsprechung
  • Selbständige Beweisverfahren
Gewerbemietrecht
siehe Wohnungsmietrecht, aber ergänzt um Besonderheiten, wie z.B.:
  • Formverstöße und ihre Konsequenzen
  • Konkurrenzschutz im Gewerbemietrecht
  • Gewerbliche Zwischenvermietung
  • Nach neuerer Tendenz der OLG und des BGH: Schönheitsreparaturen (Klauselprobleme, Individualvereinbarungen)
Die Fortbildung der Rechtsanwälte ist für uns genauso selbstverständlich wie die Betreuung unserer Mandanten außerhalb des aktuellen Mandats. Für Vermieter und Hausverwaltungen bieten wir regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen an.

Hier finden Sie aktuelle Mandanteninformationen zum Fachgebiet Mietrecht im PDF-Format, herausgegeben von der Bundesrechtsanwaltskammer: Mandanteninfo Mietrecht.
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