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![]() Fachanwälte für Familienrecht sind Anwälte, die sich auf diesem Rechtsgebiet besondere praktische und theoretische Kenntnisse erworben haben. Rechtsanwälte werden von der Rechtsanwaltskammer als Fachanwälte für Familienrecht zugelassen, wenn sie die besonderen theoretischen Kenntnisse (120 Stunden Fachlehrgang und 3 vierstündige Klausuren) und besonderen praktischen Kenntnisse (mindestens dreijährige weisungsfreie Tätigkeit als Rechtsanwalt im Familienrecht und 120 Fälle, davon mindestens die Hälfte gerichtliche Fälle) nachgewiesen haben. |