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Fachgebiete

SOZIALVERSICHERUNGSRECHT

Sozialversicherungsrechtliche Angelegenheiten stellen für viele Mandanten gewichtige Probleme der Daseinsvorsorge dar. Durch die Schwerpunktbildung im Sozial- und Sozialversicherungsrecht sind wir in der Lage, unseren Mandanten durch das Labyrinth der sozialrechtlichen Normen zu begleiten. Häufig gehen arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Problemstellungen einher, so dass unsere Kanzlei diese Rechtsgebiete übergreifend betreut.

Das Sozialversicherungsrecht umfasst die nachfolgenden Bereiche, in denen wir Ihnen eine kompetente Interessenvertretung anbieten können:
  • Pflegeversicherungsrecht
    z. B. wegen Pflegegeld oder Einstufung in eine Pflegestufe

  • Arbeitsförderungsrecht (SGB III)
    z. B. wegen Sperrzeiten oder Rückforderungen von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Insolvenzgeld, Existenzgründerzuschüsse

  • Unfallversicherungsrecht
    z. B. wegen Anerkennung eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit und zur Durchsetzung des gesetzlichen Verletztengeldes und der Verletztenrente

  • Rentenversicherungsrecht
    z. B. wegen Gewährung von Erwerbs-, Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrente

  • Schwerbehindertenrecht
    z.B. wegen Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft

  • Gesetzliche Krankenversicherung
    Ansprüche gegenüber der Krankenkasse, z.B. zur Durchsetzung des Krankengeldes, Versicherungsschutz etc.
Wir vertreten Sie in Streitigkeiten mit den Versorgungsämtern, z.B. zur Durchsetzung der Feststellung eines höheren Grads der Behinderung (GdB).

Wir sind auf Angelegenheiten des Arbeitsförderungsrechts spezialisiert. Insbesondere werden wir für Sie in Leistungsangelegenheiten gegenüber den örtlichen Agenturen für Arbeit / Jobzentren tätig, um Ihre Ansprüche auf Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II und Insolvenzgeld durchzusetzen.

Sollten Sie Ihre Arbeitslosigkeit durch eine Existenzgründung beenden wollen, informieren wir Sie gerne über die Voraussetzungen der Gründung einer "Ich-AG" (Existenzgründungszuschuss nach § 421 l SGB III) und über die Inanspruchnahme von Überbrückungsgeld (§ 57 SGB III) und begleiten Sie bei der Umsetzung Ihrer Existengründung. Unsere auch auf diesen Bereich eingestellte Steuerabteilung ist Ihnen auf Wunsch bei der Erstellung von Businessplänen und betriebswirtschaftlichen Kalkulationen behilflich.

Auch wenn Sie Arbeitslosengeld II-Leistungen beziehen, können Sie bis zu 24 Monate einen Existenzgründerzuschuss (Einstiegsgeld gemäß § 29 SGB II) erhalten. Staatlich subventioniert wird die Aufnahme von Erwerbstätigkeiten, deren anfänglicher Verdienst nicht ausreicht, um die Hilfebedürftigkeit beenden. Erreicht Ihr anfängliches Einkommen nicht den monatlichen Bedarf (Regelbedarf, angemessene Wohn- und Heizkosten), so steht Ihnen diese Förderungsmöglichkeit offen.

Ferner nehmen wir Ihre Interessen gegenüber den gesetzlichen Rentenversicherungsträgern (LVA – Landesversicherungsanstalt und BfA – Bundesversicherungsanstalt für Angestellte) zur Durchsetzung der gesetzlichen Leistungen nach dem SGB-VI wahr:
  • Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung
  • Berufsunfähigkeitsrenten
  • Altersrenten
  • berufliche Rehabilitationen (Reha)
Nicht zuletzt vertreten wir Sie bei der Statusklärung ihrer beruflichen Tätigkeit. In so genannten Statusfeststellungsverfahren (Clearingverfahren) bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) wird eine verbindliche Feststellung über das Bestehen von selbständiger Tätigkeit oder abhängiger Beschäftigung getroffen. Regelmäßig ist die Durchführung der Statusklärung ratsam, um den Konsequenzen einer Scheinselbstständigkeit vorzubeugen.

Das Referat wird von Herrn Rechtsanwalt Daniel Creutzburg geleitet, der Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Referatsübergreifend stehen wir steuerechtliche Fragen Herr Rechtsanwalt Oliver Kispert LL.M ( Fachanwalt für Steuerrecht) und in arbeitsrechltichen Fragen Herr Rechtsanwalt Tilo Krause ( Fachanwalt für Arbeitsrecht) zur Verfügung.
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