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STEUERRECHT
Als Rechtsanwalts- und Steuerkanzlei beraten wir Sie nicht nur hinsichtlich steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten, sondern vertreten Sie auch bei Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt und bei Klagen vor dem Finanzgericht oder dem Bundesfinanzhof oder übernehmen ihre Verteidigung in Steuerstrafsachen.
Wir unterstützen Unternehmen bereits bei der Existenzgründung durch die Anfertigung von Businessplänen, die Erledigung der Formalitäten bei der Anmeldung des Unternehmens oder dem Entwurf von Gesellschafts-, Geschäftsführer- oder auf das Leistungsspektrum des Unternehmens bezogene Verträge.
Für kleine und mittelständische Unternehmen decken wir sodann alle Bereiche von der Finanzbuchhaltung über die Lohnbuchhaltung bis hin zur Erstellung der entsprechenden steuerlichen Erklärungen ab.
Gern helfen wir Ihnen auch, entsprechende Softwarelösungen in Ihrem Betrieb zu integrieren, um zumindest Teile der Buchhaltung selbst übernehmen zu können. Das spart Kosten und fordert die Effizienz innerhalb des Unternehmens.
Zu den Tätigkeitsbereichen unserer Kanzlei gehört selbstverständlich auch die Beratung bei der Erstellung der eigenen jährlichen Einkommensteuererklärung.
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