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![]() Fachanwälte für Arbeitsrecht sind Anwälte, die sich auf diesem Rechtsgebiet besondere praktische und theoretische Kenntnisse erworben haben. Rechtsanwälte werden von der Rechtsanwaltskammer als Fachanwälte für Arbeitsrecht zugelassen, wenn sie die besonderen theoretischen Kenntnisse (120 Stunden Fachlehrgang und 3 vierstündige Klausuren) und besonderen praktischen Kenntnisse (mindestens dreijährige weisungsfreie Tätigkeit als Rechtsanwalt im Arbeitsrecht und 100 Fälle, davon mindestens 50 Gerichtsverfahren) nachgewiesen haben. |
![]() Fachanwälte für Miet- und WEG-Recht sind Anwälte, die sich auf diesem Rechtsgebiet besondere praktische und theoretische Kenntnisse erworben haben. Rechtsanwälte werden von der Rechtsanwaltskammer als Fachanwälte für Arbeitsrecht zugelassen, wenn sie die besonderen theoretischen Kenntnisse (120 Stunden Fachlehrgang und 3 vierstündige Klausuren) und besonderen praktischen Kenntnisse (mindestens dreijährige weisungsfreie Tätigkeit als Rechtsanwalt im Arbeitsrecht und 100 Fälle, davon mindestens 50 Gerichtsverfahren) nachgewiesen haben. |