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UNTERNEHMENSNACHFOLGE
- Mitwirkung bei Konzepten zur steuerlichen Optimierung bei Unternehmensnachfolge, Verkauf von Unternehmen im Ganzen oder von Teilbetrieben oder der Aufgabe des Unternehmens
- In Zusammenarbeit mit den Fachgebieten Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Arbeitsrecht:
- Möglichkeiten der Eigentumsübertragung
- Businessplan für Übernahme
- Vertragsschluss zur Übernahme
- Prüfung von bestehenden Arbeitsverträgen
- Besonderheiten bei Umwandlung oder Betriebsübergang (§ 613a BGB)
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