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![]() Fachanwälte für Strafrecht sind Anwälte, die sich auf diesem Rechtsgebiet besondere praktische und theoretische Kenntnisse erworben haben. Rechtsanwälte werden von der Rechtsanwaltskammer als Fachanwälte für Strafrecht zugelassen, wenn sie die besonderen theoretischen Kenntnisse (120 Stunden Fachlehrgang und 3 vierstündige Klausuren) und besonderen praktischen Kenntnisse (mindestens dreijährige weisungsfreie Tätigkeit als Rechtsanwalt im Strafrecht und 60 Fälle, davon mindestens 40 Hauptverhandlungstage vor dem Schöffengericht oder höher) nachgewiesen haben. |