Rechtsanwälte Fachanwälte Steuerberater - RKKM - Berlin Prenzlauer Berg und Dresden - Berlin Prenzlauer Berg
Fachgebiete

VERKEHRSRECHT

Das Verkehrsrecht spielt sich grob betrachtet in drei Bereichen ab:

Einmal die zivilrechtliche Seite der Schadenregulierung, und auf der anderen Seite das straf- und / oder ordnungswidrigkeitsrechtlich Verfahren mit dem sich eventuell anschließenden dritten Teil, den verwaltungsrechtlichen Verfahren der Führerscheinneubeantragung – so denn die Fahrerlaubnis entzogen wurde.

Führerscheinentzug wegen Trunkenheit, kurz geparkt und abgeschleppt, Abwehr des Regresses der gegnerischen Versicherungen, Unfallrekonstruktionsgutachten zur Verschuldensbestimmung, Rentenansprüche aufgrund einer Minderung der Erwerbsfähigkeit – die Folgen, die ein Geschehen im Verkehr auslösen kann sind schier unendlich.

Wir versuchen Sie in allen möglichen Fragen kompetent und umfassend zu beraten. Die Facetten der Beratung sind so unterschiedlich, dass eine Vielzahl von Bereichen angesprochen werden. Neben den haftungsrechtlichen Fragen und den strafrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Aspekten sind auch sozialrechtliche, arbeitsrechtliche wie auch weitergehende versicherungsrechtliche Aspekte immer wieder im Mittelpunkt.

Die rechtliche Ab- und Aufarbeitung des Verkehrsgeschehens sollte daher qualifizierten Helfern überlassen werden. Vor allem im zivilrechtlichen Bereich der Schadenregulierung ist durch die Einschaltung eines Anwalts immer wieder eine schnellere, zügigere und umfangreicherer Abwicklung gegenüber Versicherern möglich.

Der „Deutsche Anwaltsverein” meint zu der Beauftragung eines Rechtsanwaltes: „Die Erfahrung gibt uns Recht: Sie erhalten mit einem Verkehrsanwalt an Ihrer Seite regelmäßig wesentlich höhere Schadensersatzzahlungen als Geschädigte ohne fachlich versierten Rechtsbeistand!”

Unfall – was nun?

Sollte ein Unfall passiert sein, beachten Sie folgende Hinweise: Sichern Sie die Unfallstelle und leisten Sie erste Hilfe. Eigensicherung geht vor Fremdsicherung – Begeben sie sich wenn notwendig ungehend zu einem Arzt oder ins Krankenhaus! Versuchen Sie nicht das Unmögliche zu leisten.

Sichern Sie die Beweise an der Unfallstelle, notieren die Namen der Unfallbeteiligten und die Kenn-zeichen der am Unfall beteiligten Kraftfahrzeuge und rufen Sie auf jeden Fall die Polizei.

Äußern Sie sich aber nicht gegenüber der Polizei zu dem Unfallgeschehen und teilen Sie lediglich Ihre Personalien mit. Gleiches gilt direkt nach dem Unfallgeschehen gegenüber den Versicherun-gen, der eigenen wie der gegnerischen Kraftfahrhaftpflichtversicherung. Versuchen Sie zuerst Klarheit über die Verschuldensfrage zu erlangen. Rufen Sie nicht direkt vom Unfallgeschehen aus ihre oder andere Versicherung an.

Unterschreiben Sie kein Schuldanerkenntnis und halten Sie sich mit spontanen Äußerungen zurück.

Überlassen Sie niemanden die sofortige Schadensregulierung!

Versuchen Sie, das Geschehen in der Hand zu behalten. Notfalls hilft Ihnen hier ein Anwalt, der, sollten Sie nicht Schuld am Unfall sein, von der gegnerischen Kraftfahrhaftpflichtversicherung als Schadenposten gezahlt werden muss. Überlassen Sie die Schadenregulierung nicht Ihrer Versicherung und auch nicht der gegnerischen Versicherung oder anderen „Unfallhelfern”, z.B. dem Abschleppunternehmen, dem Gutachter oder einer Werkstatt.

Schließen Sie im Zuge des Unfalls keine Verträge (Mietwagenvertrag, Gutachtenauftrag, Reparatur-auftrag) ab, außer sie sind notwendig zur Gefahrvermeidung wie Abschleppen des Fahrzeugs, Unterstellen des Fahrzeugs, Arztverträge, Rückfahrt nach Hause.

Holen Sie sich, nach dem Sie zu Hause waren, unabhängigen Rat ein. Danach sollten Sie unbedingt die gegnerische Kraftfahrhaftpflichtversicherung wie auch die eigenen Versicherungen (Kraftfahrhaftpflicht, Kaskoversicherung, Rechtsschutzversicherung, Unfallversicherung, etc.) umgehend benachrichtigen.
Halten Sie aber weiter das Geschehen in der Hand. Erster Ansprechpartner sollte nun nur noch ihr Arzt, ihr Rechtsanwalt und letztlich ihre Werkstatt sein.

Wer trägt die Kosten?
Welcher Schadenersatz steht mir zu?
Habe ich einen Anspruch auf Schmerzensgeld?
Muss ich mit einem Bußgeldverfahren oder gar einem Strafverfahren rechnen?
Wie läuft ein Bußgeldverfahren ab?
Entziehung der Fahrerlaubnis – was nun?
Was kostet ein Rechtsanwalt und wer bezahlt den?
Habe ich einen Anspruch auf Beratungshilfe?
Habe ich einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe?


Hier finden Sie aktuelle Mandanteninformationen zum Fachgebiet Verkehrsrecht im PDF-Format, herausgegeben von der Bundesrechtsanwaltskammer: Mandanteninfo Verkehrsrecht (ein neues Fenster öffnet sich).
© Copyright RKKM