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VERKEHRSRECHT
Ob ein Bußgeldverfahren oder ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet wird, hängt davon ab, was passiert ist.
Die den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten können nur die Situation nach dem Unfall festhalten - wie es zu dem Unfall gekommen ist, können und dürfen diese nicht beurteilen. Insofern wird nach dem Unfallgeschehen erst einmal von Amts wegen gegen die Beteiligten des Unfallgeschehens ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Liegen nun Anzeichen vor, die ein Verschulden einer Person am Unfallgeschehen vermuten lassen (z.B. Alkoholeinfluss, Rechts vor links missachtet, etc.), wird gegen den Betroffenen je nach schwere des Delikts ein Bußgeldbescheid erlassen oder ein Strafverfahren eingeleitet.
In jedem Falle sollte man sich nach dem Zugang eines entsprechenden Schreibens der zuständigen Stellen umgehend mit einem Anwalt in Verbindung setzen. Grundsätzlich darf zwar nicht das strafrechtliche Verfahren im zivilrechtlichen Verfahren berücksichtigt werden, doch lassen die jeweils im anderen Verfahren festgestellten Tatsachen die Entscheidungsträger im anderen Verfahren oft nicht unbeeindruckt.
Es ist also durchaus sinnvoll, frühzeitig einen Anwalt einzuschalten, damit man auch bei einem einfachen Unfallgeschehen weiss, was einen erwarten kann.
Als mögliche Folge steht dann ein Bußgeldbescheid, eine Fahrtenbuchauflage, ein Fahrverbot, Punkte im Zentralregister, die Entziehung der Fahrerlaubnis, eine Geldstrafe oder Gefängnis mit oder ohne Bewährung.
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