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VERKEHRSRECHT
Nicht gleichzusetzen sind das Fahrverbot, das grundsätzlich im Bereich der Ordnungswidrigkeiten anzutreffen ist und die Entziehung der Fahrerlaubnis, die grundsätzlich im Bereich des Strafrechts anzutreffen ist.
Nachdem die Fahrerlaubnis entzogen wurde, kann sich der Betroffene, wenn er sich frühzeitig um Unterstützung kümmert, ordentlich auf die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis vorbereiten.
Vor allem alkoholauffällige Fahrer und Fahrer, bei den Drogen festgestellt wurden, müssen damit rechnen, die Fahrerlaubnis nicht ohne entsprechende MPU (medizinisch-psycholgische Untersuchung) wiedererlangen zu können.
Neben entsprechenden Vorbereitungskursen gehört dazu auch die Kontrolle durch einen Arzt, um die Fahrerlaubnisbehörden von der persönlichen Geeignetheit des Antragsstellers einer neuen Fahrerlaubnis überzeugen zu können.
Hier kann schon im Vorfelde die Sperrzeit genutzt werden, so dass man nach Antragsstellung relativ sicher sein kann, wieder im Besitz einer Fahrerlaubnis zu gelangen.
Wer trägt die Kosten?
Welcher Schadenersatz steht mir zu?
Habe ich einen Anspruch auf Schmerzensgeld?
Muss ich mit einem Bußgeldverfahren oder gar einem Strafverfahren rechnen?
Wie läuft ein Bußgeldverfahren ab?
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