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VERKEHRSRECHT

Ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe ist gegeben, wenn eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten eines gerichtliche Verfahrens nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann und wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Notwendig dazu ist Antrag.

Wer trägt die Kosten?
Welcher Schadenersatz steht mir zu?
Habe ich einen Anspruch auf Schmerzensgeld?
Muss ich mit einem Bußgeldverfahren oder gar einem Strafverfahren rechnen?
Wie läuft ein Bußgeldverfahren ab?
Entziehung der Fahrerlaubnis – was nun?
Was kostet ein Rechtsanwalt und wer bezahlt den?
Habe ich einen Anspruch auf Beratungshilfe?


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