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VERKEHRSRECHT
Wie immer kommt es darauf an, worum es geht. Grundsätzlich sind drei Dinge zu unterscheiden: Je nachdem, ob es sich um eine zivilrechtliche Schadensregulierung, die Vertretung in einem straf- oder ordnungswidrigkeitsrechtliche Verfahren oder ein Verfahren vor der Führerscheinstelle handelt, sind unterschiedliche Bewertungskriterien heranzuziehen.
Hat der Gegner den Unfall allein zu vertreten, sind die Kosten der zivilrechtlichen Abwicklung des Schadensfalles von der gegnerischen Kraftfahrhaftpflichtversicherung zu tragen. Liegt ein Mitverschulden vor, müssen Sie den entsprechenden Anteil selbst tragen oder lassen diesen durch ihre - falls vorhandene - Rechtsschutzversicherung abdecken.
In einem straf- oder ordnungsrechtlichen Verfahren hat die Staatskasse die Kosten zu tragen, wenn dies so festgestellt wird. Ansonsten hat der Beschuldigte seine Kosten selbst zu tragen. Eventuell übernimmt diese dann seine Rechtschutzversicherung - bei vorsätzlich, also absichtlich, durchgeführten Delikten trägt die Rechtschutzversicherung jedoch die Kosten niemals. Dazu zählt auch der Problembereich der Fahrerflucht.
Wer trägt die Kosten?
Welcher Schadenersatz steht mir zu?
Habe ich einen Anspruch auf Schmerzensgeld?
Muss ich mit einem Bußgeldverfahren oder gar einem Strafverfahren rechnen?
Wie läuft ein Bußgeldverfahren ab?
Entziehung der Fahrerlaubnis was nun?
Habe ich einen Anspruch auf Beratungshilfe?
Habe ich einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe?
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