|
|
|
VERKEHRSRECHT
Bei einem Verkehrsunfall mit KFZ-Beteiligung sind die Beteiligten Fahrzeuge grundsätzlich über die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung versichert. Mindestens ein solventer Schuldner steht damit auf der Seite der Beteiligten fest.
Als Kostenträger in Betracht kommen folgende Beteiligte eines Verkehrsunfalls:
Der Unfallgegner Fahrer und Halter, sollten diese nicht identisch sein
Die gegnerische Haftpflichtversicherung
Die eigene Kaskoversicherung
Die eigene Haftpflichtversicherung
Die eigene Rechtsschutzversicherung (falls vorhanden)
Sie als Fahrer oder Halter des am Unfall beteiligten Fahrzeugs persönlich
Welcher Schadenersatz steht mir zu?
Habe ich einen Anspruch auf Schmerzensgeld?
Muss ich mit einem Bußgeldverfahren oder gar einem Strafverfahren rechnen?
Wie läuft ein Bußgeldverfahren ab?
Entziehung der Fahrerlaubnis was nun?
Was kostet ein Rechtsanwalt und wer bezahlt den?
Habe ich einen Anspruch auf Beratungshilfe?
Habe ich einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe?
Zurück
|
|
|
© Copyright RKKM |
|