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VERKEHRSRECHT
Ein normales Bußgeldverfahren läuft dabei wie folgt ab:
Zuerst wird ein Ermittlungsverfahren durchgeführt, anschließend soll es zu einer Anhörung des Betroffenen kommen. Danach wird eventuell ein Bußgeldbescheid erlassen, gegen den der Betroffene dann innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen kann. Liegt ein Einspruch vor, wird der Vorgang grundsätzlich an das Gericht abgegeben, das eine Hauptverhandlung durchführt.
Akteneinsichtsrecht hat jedoch nur ein Rechtsanwalt. Insofern ist es wichtig, sich möglichst frühzeitig mit einem Anwalt in diesen Sachen zu besprechen und eine "Einlassung zur Sache" im Anhörungsverfahren nicht zu machen. Erst nachdem die Ermittlungsakte durch den Anwalt eingesehen wurde, sollte man sich eventuell zu der Sache äußern.
Alles Weitere muss sich dann aus dem Einzelfall ergeben.
Wer trägt die Kosten?
Welcher Schadenersatz steht mir zu?
Habe ich einen Anspruch auf Schmerzensgeld?
Muss ich mit einem Bußgeldverfahren oder gar einem Strafverfahren rechnen?
Entziehung der Fahrerlaubnis was nun?
Was kostet ein Rechtsanwalt und wer bezahlt den?
Habe ich einen Anspruch auf Beratungshilfe?
Habe ich einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe?
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