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VERSICHERUNGSRECHT
Deutschland ist das Land mit der höchsten pro Kopf-Anzahl von Versicherungsverträgen. Jeder Bürger hat im Schnitt rund 10 Versicherungsverträge, die die unterschiedlichsten Bereiche abdecken. Es gibt über 500 Versicherungsgesellschaften in Deutschland, die die verschiedensten Arten von Versicherungsverträgen, modifiziert durch "Allgemeine Versicherungsbedingungen", anbieten.
Die Arten der Versicherungsverträge lassen sich grob in drei Kategorien zusammenfassen:
Haftpflicht-, Unfall und Kraftfahrzeugversicherung
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Sach- und Feuerversicherungen
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Lebensversicherungen
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- Haftpflichtversicherung
- Kraftfahrhaftpflichtversicherung und Kraftfahrtversicherung
- Unfallversicherung
- Krankenversicherung
- Rechtsschutzversicherung
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- Feuerversicherung
- Hausrats- oder Gebäudeversicherung
- gewerbliche Einbruchdiebstahlversicherung
- Leitungswasser- und Sturmversicherung
- Glasversicherung für den privaten Bereich
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- Kapitalbildende Versicherung
- Fondsgebundene Lebensversicherung
- Rentenversicherung
- Risikoversicherungen
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Um auf "Augenhöhe" mit den Versicherern verhandeln zu können, empfiehlt es sich immer, Rechtsrat einzuholen, um keine Rechte zu verschenken. Gerade in jüngster Zeit urteilte der BGH sehr verbraucherfreundlich. Unter diesen Vorzeichen ist es somit auch ratsam, notfalls gerichtlich sein Recht zu "erkämpfen".
Die gilt vor allem im Bereich des Straßenverkehrs. Hier sollte, um ein für die Versicherten möglichst günstiges Ergebnis zu erreichen, möglichst frühzeitig unabhängiger Rechtsrat eingeholt werden
Im Hinblick auf die Pflichten des Versicherungsnehmers ist anwaltliche Hilfe bei einem möglichen Eintritt des Versicherungsfalles von Vorteil, ebenso bei der Frage, ob ein Verstoß gegen Obliegenheitsverletzungen vorliegt. Auch ist die Gefahr, dass Ansprüche entgegen den allgemeinen Regeln des Zivilrechts verfristen, sehr hoch.
Problematisch ist im Versicherungsrecht wie in den meisten Verträgen das Kleingedruckte: die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Die AVB werden seit kurzem nicht mehr durch die Aufsichtsbehörde vorab kontrolliert, was Versicherungsgesellschaften dazu veranlasst hat, ihre AVB seit Anfang 2005 neu zu fassen.
Hauptstreitpunkt im Verhältnis Versicherter Versicherung ist meist, ob überhaupt ein Versicherungsfall eingetreten ist. Folgerichtig ist dann der nächste Schauplatz der Auseinandersetzung, welche Höhe der Anspruch des Versicherten hat.
Gerade bei der Vielzahl der verschiedenen Versicherungsverträge ist es für den einzelnen Versicherungsnehmer schwer, den Überblick zu behalten. Meist werden Versicherungspakete angeboten, die dem Versicherungsnehmer suggerieren, er sei gegen jedes Risiko abgesichert. Was tatsächlich abgesichert ist, ist dann eine Rechtsfrage.
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