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WETTBEWERBSRECHT
Das Wettbewerbsrecht, genauer eigentlich der gewerbliche Rechtschutz, setzt sich durch eine Vielzahl von Regelungen und Regelwerke zusammen. Im Wettbewerbsrecht, dem UWG, wird geregelt, wie der Einzelnen oder das Unternehmen sich im Wettbewerb durchsetzen soll. Dabei wird dem Unternehmer eine große Freiheit zugestanden, die aber nicht uneingeschränkt, und dass vor allem im Interesse der Verbraucher, gewährt werden soll.
Die Grenze zwischen wettbewerbswidriger und wettbewerbszulässiger Werbung sowie den einzelnen gesetzlichen Anforderungen an die Werbemaßnahme sind bei der derzeit unüberschaubaren Masse an gesetzlichen Bestimmungen für den Laien und auch für die Unternehmen meist auf Grund des erheblichen Zeitdrucks im wirtschaftlichen Bereich schwer abzuschätzen.
Da es für einen Wettbewerbsverstoß keinerlei Verschulden bedarf, sind die durch Abmahnung entstehenden Kosten meist zu ersetzen. Dies führt dazu, dass wir schon im Vorfeld die Mandanten beraten, wie sie ihre Werbung gestalten. Das Auftreten am Markt will auch hier rechtlich überprüft sein.
Schon der kleine Mann muss sich mit dem Wettbewerbsrecht auseinandersetzen, welches in der Konzeption eigentlich für die auf dem Markt konkurrierenden Unternehmen abgestimmt war. Aus diesem Grunde betreuen wir unsere Mandanten hier umfangreich bei der Abwehr von Abmahnungen, wobei es hierbei meist auf ein Abwägen der widersprüchlichen Interessen ankommt. Ein schnelles Handeln ist hier unvermeidlich, was wir durch unsere Kanzleistruktur gewährleisten können.
Dementsprechende treten wir aber auch für unsere Mandantschaft durch Abmahnung und Anträge auf Erlasse einstweiliger Verfügungen oder auch aktiv bei der Abwehr von selbigen durch Schutzschriften für die schützenswerten Interessen unserer Mandantschaft ein. Auch dies ist Teil der marktwirtschaftlichen Konzeption des deutschen Rechtes. Diese Ansprüche werden von uns ebenfalls durchgesetzt.
Weiterhin begleiten wir unsere Mandantschaft bei der Entwicklung ihrer geistigen Schutzrechte, die primär durch das Urheberecht als auch durch das Markenrecht geschützt werden. So setzen wir die berechtigten Interessen unserer Mandantschaft auch bei Verletzungen von Urheberrechten, wie sie zurzeit des häufigeren im Internet zu finden sind, durch. Wir begleiten unsere Mandantschaft auch bei der Eintragung von nationalen und europäischen sowie internationalen Marken.
Letztlich überprüfen wir bei den Internetauftritten unserer Mandantschaft eben auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die notwendigen Angaben nach TDG und Mediendienste Staatsvertrag.
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